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   VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865, 19 CS 11.1641   

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https://dejure.org/2011,60443
VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865, 19 CS 11.1641 (https://dejure.org/2011,60443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865, 19 CS 11.1641 (https://dejure.org/2011,60443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 19 ZB 11.1865, 19 CS 11.1641 (https://dejure.org/2011,60443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts bei Vorliegen einer mindestens zwei Jahre bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet; Anspruch auf Erteilung der Verlängerung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts bei Vorliegen einer mindestens zwei Jahre bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet; Anspruch auf Erteilung der Verlängerung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG vom 24.1.1995, 1 C 2/94 sowie vom 10.5.1995, 1 B 72/95 ) hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass die Klägerin die Voraussetzung einer einjährigen ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, da ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2007 begann, ihre Aufenthaltserlaubnis aber nur bis zum 18. April 2008 gültig war.
  • BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95

    Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG vom 24.1.1995, 1 C 2/94 sowie vom 10.5.1995, 1 B 72/95 ) hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass die Klägerin die Voraussetzung einer einjährigen ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht erfüllt, da ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2007 begann, ihre Aufenthaltserlaubnis aber nur bis zum 18. April 2008 gültig war.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Dabei ist neben den gewachsenen Bindungen und Integrationsleistungen im Bundesgebiet auch zu berücksichtigen, ob dem Ehegatten außerhalb des Bundesgebietes wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erhebliche Nachteile drohen (vgl. VGH BW vom 4.12.2002, 13 S 2194/01 ; Hess. VGH vom 24.10.2003, 12 TG 2210/03 ; OVG Brandenburg vom 24.10.2003, 4 B 329/03 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 18 B 2157/02

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Scheitern der ehelichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten auch grundlegender Art, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, machen für sich genommen noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar (vgl. OVG NRW vom 24.1.2003, 18 B 2157/02 ).
  • VGH Hessen, 24.10.2003 - 12 TG 2210/03

    Ausländer; eigenständiges Aufenthaltsrecht; besondere Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Dabei ist neben den gewachsenen Bindungen und Integrationsleistungen im Bundesgebiet auch zu berücksichtigen, ob dem Ehegatten außerhalb des Bundesgebietes wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erhebliche Nachteile drohen (vgl. VGH BW vom 4.12.2002, 13 S 2194/01 ; Hess. VGH vom 24.10.2003, 12 TG 2210/03 ; OVG Brandenburg vom 24.10.2003, 4 B 329/03 ).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Als schutzwürdige Belange des ausländischen Ehegatten sind insoweit vor allem die persönliche Selbstbestimmung, die körperliche Integrität und die persönliche Freiheit zu nennen (vgl. Hailbronner, AuslR, RdNr. 27 zu § 31 AufenthG; BayVGH vom 18.3.2008, 19 ZB 08.259 ).
  • OVG Brandenburg, 24.10.2003 - 4 B 329/03

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Deutschverheiratung, Ehescheidung,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 19 ZB 11.1865
    Dabei ist neben den gewachsenen Bindungen und Integrationsleistungen im Bundesgebiet auch zu berücksichtigen, ob dem Ehegatten außerhalb des Bundesgebietes wegen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erhebliche Nachteile drohen (vgl. VGH BW vom 4.12.2002, 13 S 2194/01 ; Hess. VGH vom 24.10.2003, 12 TG 2210/03 ; OVG Brandenburg vom 24.10.2003, 4 B 329/03 ).
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